Leistung IBS Sonneberg - Branschutzordnung nach DIN14096

Ein wichtiger Teil zur Dokumentation der betrieblichen Brandschutzorganisation und Gefahrenabwehr ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Ziel und Inhalt einer Brandschutzordnung muss dabei sein, wirksame Regelungen, Anweisungen und Hinweise für eine sichere Nutzung des jeweiligen Gebäudes, im Einzelfall auch für unterschiedliche Teilbereiche einer baulichen Anlage zu beschreiben und festzulegen.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist dabei in 3 Teile gegliedert
  • Teil A: allgemeiner Teil / Aushang (auch zusätzlich auf Flucht- und Rettungsplänen dargestellt)

  • Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

  • Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Die Brandschutzordnung sollte dabei immer objekt- und nutzungsbezogen aufgebaut und erstellt werden. In einer Brandschutzordnung sind Besonderheiten des Gebäudes - ggf. auch einzelner Gebäudeteile -, der jeweils konkreten Nutzung, spezielle Gefahrenbereiche, Gefahrstoffe oder besondere Rand-/Verhaltensbedingungen zu berücksichtigen. Auch besondere Anforderungen, Festlegungen und Hinweise im Zusammenhang mit spezifischen Personenkreisen müssen bei der Erarbeitung einer Brandschutzordnung beachtet werden und sich darin wiederfinden (z. B. für Kinder, Personen mit Mobilitätseinschränkungen o. anderen Beeinträchtigungen).So können z. B. auch spezielle Räumungs- und Evakuierungskonzepte Teil/Anhang einer Brandschutzordnung sein oder durch entsprechenden Verweis in der Brandschutzordnung auf gesonderte Dokumente berücksichtigt werden.
Weiterhin muss die Brandschutzordnung für ein konkretes Objekt auch auf andere brandschutztechnische Maßnahmen abgestimmt sein (z. B. brandschutztechnische Infrastruktur, besonders gesicherte Bereiche, Brandmeldeanlagen, andere/zusätzliche sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und das Flucht- und Rettungswegekonzept).
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 dient einerseits präventiven Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. Regeln, Anweisungen und Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung), aber auch für organisatorische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B. Regeln, Anweisungen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im Brandfall). Außerdem kann eine Brandschutzordnung auch für innerbetriebliche Ausbildungs- und Schulungszwecke herangezogen werden (z. B. für Erst-/Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer bzw. -beauftragte).
Egal ob sie eine Brandschutzordnung für Ihr neues Gebäude benötigen, für bestehende Gebäude eine Brandschutzordnung „nacherstellen“ wollen oder eine vorhandene Brandschutzordnung neu gestalten, anpassen oder aktualisieren müssen bzw. vorher noch Fragen zu diesem Thema haben …
 Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir beraten Sie und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine passende Lösung!
Die Erstellung einer Brandschutzordnung durch unser Büro erfolgt dabei immer in enger Abstimmung mit dem Betreiber bzw. Nutzer des Objekts.

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Unser Hinweis an Sie:

wichtiger Hinweis von IBS SonnebergStellen Sie sicher, dass Ihre Brandschutzordnung immer auf dem aktuellen Stand ist. Nur wenn die tatsächlichen Gegebenheiten, Bedingungen und Voraussetzungen des konkreten Objekts berücksichtigt und wiedergespiegelt werden, können Mitarbeiter gezielt und effektiv über die entsprechenden Regelungen, Anweisungen und Hinweise für eine sichere Nutzung informiert werden und lassen sich entsprechende organisatorische Brandschutzmaßnahmen gezielt und wirkungsvoll durchsetzen.

Überprüfen Sie ihre Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen. Häufig haben auch nutzungsspezifische, betriebsbedingte oder ablauforganisatorische Veränderungen aus dem laufenden Betrieb relevante Auswirkungen. Überprüfen Sie insbesondere nach baulichen oder größeren nutzungs-/betriebsbedingten Veränderungen die Brandschutzordnung umgehend und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter bei Antritt der Tätigkeit und in regelmäßigen Abstanden (1 bzw. 2 Jahre) sowie nach Änderungen in die Brandschutzordnung eingewiesen bzw. dazu entsprechend informiert werden.

Und beachten Sie dabei auch ….

Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sich aus den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften des Bauordnungsrechts der Bundesländer (z. B. verschiedene Sonderbauverordnungen /-richtlinien für Industriebauten, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen zur Betreuung sowie Schulen und Kindergärten u. a.). In anderen Fällen kann auch auf Grund besonderer, objekt- oder nutzungsspezifischer Gefahren oder Besonderheiten die Erstellung einer Brandschutzordnung (z. B. behördlich, von Berufsverbänden) gefordert werden. Im Standardfall gilt, dass der Betreiber/Nutzer für die Erstellung sowie die Überprüfung, Aktualisierung und Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich ist.

Die Erstellung und Durchsetzung einer Brandschutzordnung zielt dabei im Allgemeinen darauf ab, dass der Betreiber einer baulichen Anlage/eines Gebäudes bzw. der Arbeitgeber im Allgemeinen für die Sicherheit von Mitarbeitern, Gästen, Kunden bzw. bestimmungs- bzw. nutzungsgemäß anwesenden Personen Verantwortung trägt.