Leistung IBS Sonneberg - Branschutzordnung nach DIN14096
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Teil A: allgemeiner Teil / Aushang (auch zusätzlich auf Flucht- und Rettungsplänen dargestellt)
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Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
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Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Brandschutzordnung immer auf dem aktuellen Stand ist. Nur wenn die tatsächlichen Gegebenheiten, Bedingungen und Voraussetzungen des konkreten Objekts berücksichtigt und wiedergespiegelt werden, können Mitarbeiter gezielt und effektiv über die entsprechenden Regelungen, Anweisungen und Hinweise für eine sichere Nutzung informiert werden und lassen sich entsprechende organisatorische Brandschutzmaßnahmen gezielt und wirkungsvoll durchsetzen.
Überprüfen Sie ihre Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen. Häufig haben auch nutzungsspezifische, betriebsbedingte oder ablauforganisatorische Veränderungen aus dem laufenden Betrieb relevante Auswirkungen. Überprüfen Sie insbesondere nach baulichen oder größeren nutzungs-/betriebsbedingten Veränderungen die Brandschutzordnung umgehend und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter bei Antritt der Tätigkeit und in regelmäßigen Abstanden (1 bzw. 2 Jahre) sowie nach Änderungen in die Brandschutzordnung eingewiesen bzw. dazu entsprechend informiert werden.
Und beachten Sie dabei auch ….
Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sich aus den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften des Bauordnungsrechts der Bundesländer (z. B. verschiedene Sonderbauverordnungen /-richtlinien für Industriebauten, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen zur Betreuung sowie Schulen und Kindergärten u. a.). In anderen Fällen kann auch auf Grund besonderer, objekt- oder nutzungsspezifischer Gefahren oder Besonderheiten die Erstellung einer Brandschutzordnung (z. B. behördlich, von Berufsverbänden) gefordert werden. Im Standardfall gilt, dass der Betreiber/Nutzer für die Erstellung sowie die Überprüfung, Aktualisierung und Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich ist.
Die Erstellung und Durchsetzung einer Brandschutzordnung zielt dabei im Allgemeinen darauf ab, dass der Betreiber einer baulichen Anlage/eines Gebäudes bzw. der Arbeitgeber im Allgemeinen für die Sicherheit von Mitarbeitern, Gästen, Kunden bzw. bestimmungs- bzw. nutzungsgemäß anwesenden Personen Verantwortung trägt.