Leistung - Flucht- und Rettungspläne - IBS Sonneberg

Der Personenschutz - in den Landesbauordnungen als „…Rettung von Menschen …“ bezeichnet - ist eines der primären Schutzziele der Landesbauordnungen.
Die Erfahrungen zeigen, dass beste Möglichkeit der „Personenrettung“ die sogenannte Eigen- bzw. Selbstrettung ist - also die Möglichkeit, dass anwesende Personen den Gefahrenbereich bzw. das Gebäude selbstständig auf gesicherten Rettungswegen verlassen können.

Im Brandfall, aber auch bei anderen Gefahrenereignissen, ist es deshalb für Personen in Gebäuden besonders wichtig, eindeutige Informationen über Rettungswege in gesicherte Bereiche bzw. bis ins Freie schnell und leicht verständlich zu erlangen (z. B. den Verlauf, mögliche Notausgänge, alternative Fluchtwege).

Die Kenntnis über einen schnellen und sicheren Weg aus dem Gefahrenbereich und ins Freie kann Ihr Leben retten!

Neben einer eindeutigen Sicherheitskennzeichnung und Beschilderung stellen einheitliche Flucht- und Rettungspläne mit einer standardisierten Symbolik diese Informationen zur Verfügung. Weiterhin enthalten Flucht- und Rettungspläne auch Informationen zu weiteren Hilfsmöglichkeiten wie die Positionen von manuellen Brandmeldern, Feuerlöschern / Wandhydranten, Erste Hilfe-Einrichtungen oder Notruftelefonen sowie grundlegende Regeln für das Verhalten im Brandfall und ggf. auch bei anderen Gefahrenereignissen. Bei ausgedehnten Objekten oder besonderen Randbedingungen enthalten Flucht- und Rettungspläne außerdem zur besseren Orientierung eine Miniaturübersicht des Gesamtobjekts bzw. Angaben zu Rettungswegen und Sammelplätzen im Freien.

Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne auf Grundlage gültiger Normen und Regelwerke entsprechend den objektspezifischen Anforderungen und Randbedingungen.

Neben den geschossbezogenen Flucht- und Rettungsplänen für öffentliche Bereiche eines Gebäudes (z. B. in zentralen Eingangsbereichen, Treppenräumen, ausgedehnten Fluren) erstellen wir für Sie je nach Anforderung auch Flucht- und Rettungspläne für Hotelzimmer, Klassenräume oder Zimmern von Krankenhäusern bzw. anderen Betreuungseinrichtungen.
Durch die standortbezogene Darstellung jedes Einzelplanes erhält der Betrachter so einen schnellen Überblick über die für ihn wichtigen und relevanten Informationen des Gebäudebereiches oder Geschosses, in dem er sich augenblicklich befindet.
Egal ob sie die ersten Flucht- und Rettungspläne für Ihren Neubau benötigen, Ihr bestehendes Gebäude mit aktuellen Flucht- und Rettungsplänen nachrüsten wollen, vorhandene Pläne neu gestalten, anpassen oder aktualisieren müssen oder zuerst noch Fragen zu diesem Thema haben …

⇒ Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir finden mit Ihnen zusammen eine passende Lösung!

 

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Unser Hinweis an Sie:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne immer auf dem aktuellen Stand sind. Nur aktuelle Flucht- und Rettungspläne unterstützen eine gezielte und sichere Rettungswegeführung, auf die sich anwesende Personen im Brandfall und anderen Gefahrenfällen verlassen. Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung des aktuellen Gebäude- bzw. Geschossgrundrisses mit den nötigen Details sowie die richtige Darstellung des Plans, bezogen auf den eigenen Standort. Nach baulichen, aber z. T. auch nach nutzungsspezifischen Veränderungen müssen Flucht- und Rettungspläne umgehend überprüft und entsprechend angepasst und aktualisiert werden. Aber auch ohne konkrete (z. B. bauliche) Maßnahmen sind Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend zu aktualisieren.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne der genormten Symbolik nach den aktuellen Vorschriften/Regelwerken entsprechen. Nur die Verwendung einheitlicher und allgemein bekannter Symbole und Piktogramme ermöglicht eine gezielte, einfache und leicht verständliche Information.

Und beachten Sie dabei auch ….

Die Erfordernisse für die Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungswegen innerhalb öffentlicher Bereiche, Gebäude bzw. in Arbeitsstätten ergibt sich regelmäßig aus den betreffenden Vorschriften / Regelwerken wie z. B. der ASR 2.3 oder anderen öffentlichen bzw. branchenbezogen Vorschriften. Auch über objektbezogene Brandschutznachweise/-konzepte ist häufig die Anforderung an Flucht- und Rettungspläne abzuleiten.

In den allermeisten Fällen gilt dabei, dass der Betreiber für die Erstellung sowie die Überprüfung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne verantwortlich ist. Stelle Sie sicher, dass Ihre Pläne regelmäßig überprüft und bei Bedarf umgehend angepasst werden.